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I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) ist für drei Hochschulen und 13.414 Studierende an vier Standorten zuständig.

201920222023
Europa-Universität Frankfurt (Oder)6.1184.8804.313
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde2.2422.3792.347
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg7.2686.8776.754
Gesamt15.62814.13613.414

„Studentenwerke haben die Aufgabe, für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet zu erbringen.“ § 1a (2) BbgHG

Diese Aufgabe hat das Studentenwerk gegenüber drei bedeutenden Erwartungshaltenden zu erfüllen: dem Land Brandenburg, den Hochschulen und den Studierenden. Das Land Brandenburg erwartet mit den Zielvereinbarungen für die Jahre 2022 bis 2026 für:

    • die Durchführung des BAföG: eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung der BAföG-Anträge sicherstellen, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für BAföG-Anträge effizienter gestalten, dem monatlich veränderten Antragsaufkommen flexibel begegnen, den Anteil der online gestellten Anträge erhöhen, den jährlichen Wissenstransfer zu aktuellen Entwicklungen mit dem Studentenwerk Potsdam fortsetzen und einen Personaltransformationsprozess einleiten.
    • die Hochschulgastronomie: ein qualitativ hochwertiges, gesundes Verpflegungsangebot bereitstellen, das an der Nachfrage der Studierenden ausgerichtet ist, die Verpflegung zu sozialverträglichen Preisen für eine möglichst hohe Zahl von Studierenden anbieten, die Effizienz der Verpflegungseinrichtungen sicherstellen, eine verstärkte Zentralisierung der Essensversorgung einführen und einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz gewährleisten.
    • das studentische Wohnen: ein bedarfsgerechtes studentisches Wohnraumangebot im Zusammenwirken mit dem Land zur Verfügung stellen, den studentischen Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten anbieten, den Wohnungsbestand auf einem bedarfsgerechten und modernen Wohnstandard halten.
    • die Beratung, Hilfe und Kultur: ein bedarfsgerechtes psychologisches Beratungsangebot zur Verfügung stellen und internationale Studierende bei der Integration in den Hochschulalltag unterstützen.
    • studentenwerksübergreifende Aufgaben: das Verhältnis von Studentenwerkspersonal zu betreuenden Studierenden effizient gestalten, die Entwicklung und Weiterbildung des Studentenwerkspersonals aktiv unterstützen sowie die wirtschaftlich und sozial angemessene Erhöhung des Studentenwerksbeitrages regelmäßig prüfen.
    • die Digitalisierung: die digitalen Angebote und Serviceleistungen ausbauen und weiterentwickeln, die Potentiale eines Standortkonzeptes mit dem Schwerpunkt „digitales Studentenwerk“ prüfen, die Leistungen im Verpflegungsbereich durch digitale Angebote ergänzen und eine digitale Wohnverwaltung einführen.
    • die nachhaltige Weiterentwicklung: die Verwaltungsvorgänge möglichst ressourcenschonend ausgestalten, nachhaltige Mobilitätsangebote an allen Hochschulstandarten schaffen, die Essensabfälle reduzieren und einen nachhaltigen Ressourceneinsatz in der Hochschulgastronomie fördern sowie die Nachhaltigkeit beim Bau und der Sanierung von Wohneinheiten als zentrales Kriterium berücksichtigen.

Die gemeinnützige Zweckbestimmung der Studentenwerke, die studentische Daseinsvorsorge sicherzustellen, gilt nicht mehr vorbehaltlos.

Die Hochschulen erwarten ein auf ihr Profil angepasstes Leistungsangebot, welches Flexibilität bietet, um bei ihren eigenen Bemühungen um Profilierung, Qualität und Exzellenz eine geeignete Unterstützung zu erhalten. Das Studentenwerk hat die Funktion als Schnittstelle zwischen Wissenschaftssystem und sozialem Umfeld zu fungieren. So leistet es einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, zur Förderung des Studienerfolges, zur Gestaltung des sozialen und (inter-) kulturellen Lebens auf dem Campus und zur nachhaltigen Bindung der Studierenden an „ihre“ Hochschule.

Die Studierenden erwarten Transparenz, Vielfältigkeit und Flexibilität im Einklang mit dem eigenen oder gemeinschaftsverbundenen Verständnis für die neue oder sich wiederfindende Studienlandschaft. Heutige „Standards“ der Studierenden sind diverser beziehungsweise werden korrekterweise lauter kommuniziert und gefordert als jemals zuvor. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) hat die Aufgabe, sich diesen oft auch gegenteiligen Anforderungen zu stellen und ein im Sinne aller Studierenden gewichtetes und ausgewogenes Angebotsportfolio bereitzustellen.

Die Wirtschaftsführung des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) bestimmt sich nach kaufmännischen Grundsätzen.

II. Ertragslage

Erträge aus Studentenwerksbeiträgen
Der Studentenwerksbeitrag je Studierender betrug bis einschließlich Sommersemester 2023 70 EUR. Eine Erhöhung des Studentenwerksbeitrags pro Semester auf 100 EUR auf Grundlage des Verwaltungsratsbeschlusses vom 22.11.2022 erfolgte zum Wintersemester 2023/2024. Die letzte Anpassung erfolgte zum Wintersemester 2015/2016. Die Erträge aus Studentenwerksbeiträgen beliefen sich auf 2.068 TEUR.

Erträge aus hochschulgastronomischer Verpflegung
Die Hochschulgastronomie erreichte mit 2.397 TEUR brutto 96 % der geplanten Erträge laut Wirtschaftsplan 2023 sowie 73 % des Vor-Pandemie-Jahres 2019 (2022: 1.831 TEUR brutto! 2019: 3.267 TEUR brutto). Das gesamte Jahr 2023 befand sich die Hochschulgastronomie im Regelbetrieb. Mit der Ausnahme, dass einige Standorte an manchen Tagen sehr einsam waren und die Studierenden auf den Campussen fehlten. Schließzeiten in den Semesterferien an den kleinen Standorten wie Eberswalde, Cottbus-Sachsendorf und Senftenberg haben sich etabliert. Zusätzlich mussten zeitweise kleine Mensen oder Zusatzangebote außerplanmäßig aufgrund von Personalmangel, verursacht durch gezielten Personalabbau und Krankheitsausfällen, geschlossen werden. Der Umsatz steigerte sich in 2023 auf 2.304 TEUR netto (2.397 TEUR brutto). Der Verkauf der gesamten Essensportionen betrug 1.760 TEUR netto (1.815 TEUR brutto) und der sonstige hochschulgastronomische Umsatz erhöhte sich auf 544 TEUR netto (582 TEUR brutto). Die Anzahl der gesamten Essensportionen 2023 stieg wieder zum Vorjahr – es wurden 466.012 Mittagessen verkauft. Die Essensportionen für Studierende stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 260.206 um 118 % auf 305. 787. An Nichtstudierende wurden im Jahr 2023 insgesamt 160.225 Essensportionen verkauft. Der Studierendenanteil lag für 2023 bei 65,6 % (2022: 68,2%, 2019: 67,8 %). Das Defizit in der Hochschulgastronomie lag bei 498 TEUR. Geplant war die Studentenwerksbeitragserhöhung zum Sommersemester 2023, diese Einnahmen fehlen und führten zur Steigerung des Defizites. Aufgrund des Verwaltungsratsbeschlusses zur Beitragsanpassung vom 22.11.2022 gab es keine Preiserhöhungen für Studierende im Jahr 2023.

Erträge aus studentischem Wohnen
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr im Bereich Wohnen 10.274 TEUR (2022: 8.894 TEUR) erwirtschaftet. Der durchschnittliche monatliche Mietpreis 2023 betrug 259,05 EUR/Platz/Monat. Zum 01.11.2022 erfolgte aufgrund der Mietkalkulation je Wohnanlage eine Erhöhung der Nebenkosten, in 2023 gab es keine Anpassungen. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) stellte 3.757 Wohnplätze in insgesamt 14 Wohnanlagen für Studierende zur Verfügung. Zum 31.12.2023 betrug der Auslastungsgrad der Wohnanlagen 95 %. Das sind 4 % mehr als zum Vorjahr. Gemessen an der Gesamtzahl der Studierenden zum Wintersemester 2023/2024 konnten 28 % der Studierenden mit einem Wohnplatz versorgt werden.

Erträge aus Geldanlagen
Die Erträge aus Geldanlagen betrugen im Jahr 2023 8 TEUR (2022: 0 TEUR).

Zuschüsse für Aufgaben des Studentenwerkes
Zum 1. Januar 2008 trat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung der Studentenwerke im Land Brandenburg in Kraft. Die Studentenwerke im Land Brandenburg erhalten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz eine jährliche Finanzhilfe sowie Projektförderungen nach Maßgabe des Landeshaushaltes. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) legt die Höhe der Finanzhilfe für jedes Studentenwerk auf der Grundlage der Zielvereinbarungen und eines kennzifferngesteuerten Verteilungsmodells im Rahmen des Haushaltsansatzes fest. Die Zuwendungen des Landes zur Finanzhilfe für die Erfüllung der Aufgaben des Studentenwerkes betrugen 1.344 TEUR (2022: 1.438 TEUR) und sind für das Studentenwerk nach wie vor nicht ausreichend. Die Finanzhilfe ist seit dem Jahr 2015 ein feststehender Betrag für beide Brandenburgischen Studentenwerke. Dieser Betrag wird nach einem Berechnungsmodell jährlich neu in unterschiedlichen Höhen anhand der Kennziffern zugewiesen. Insbesondere

Die Tarifsteigerungen der letzten Jahre konnten nicht kompensiert werden. Für den Bedarf an Digitalisierung erhielt das Studentenwerk auch für das Jahr 2023 einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200 TEUR vom Land Brandenburg. Die Aufwandserstattung zur Ausbildungsförderung betrug 944 TEUR (2022: 787 TEUR). Neben
dem seit 2017 existierenden Berechnungsmodell auf Grundlage von Fallpauschalen wurden in 2023 die vollständigen Personalkosten der Abteilungsleitung sowie die Personalkosten der kw-Stellen (Personalstellen, die nicht wiederbesetzt werden dürfen) berücksichtigt. Zur Finanzierung von Kapitaldiensten erhält das Studentenwerk jährlich vom Land Brandenburg Zuwendungen in Höhe von 220 TEUR, davon entfielen 150 TEUR für die Tilgung (2022: 146 TEUR). Das Studentenwerk hat aus Mitteln des Brandenburg-Pakets Mehrkosten für den Bezug von Erdgas und Fernwärme in Höhe von 424 TEUR erhalten. Die Endabrechnung für das Jahr 2023 steht noch aus, voraussichtlich werden 91 TEUR geltend gemacht. Es hat eine Rückzahlung an das Land zu erfolgen.

Aufwendungen für Bauunterhalt
Für den Erhalt der Wohnanlagen (WA) wurden in 2023 insgesamt 2,8 Millionen EUR ausgegeben.

Die Ausgaben erfolgten für Sanierungsprojekte sowie für notwendige Ersatz- und lnstandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der normalen Bewirtschaftung: wie Maler-, Elektro-, Fußbodenlege- und Sanitärarbeiten, Ersatz von Duschen, Küchenzeilen, Möbeln, Pflege der Außenanlagen.

Folgende größere Bauprojekte wurden in 2023 umgesetzt:

    • Sanierung eines weiteren Aufganges der WA Bernauer Heerstraße 54-60 in Eberswalde, 1 Aufgang mit 14 Einzel- und 5 Doppelapartments (gesamt 24 Wohnplätze),
      Bausumme in 2023: 1.053 TEUR, geplante Fertigstellung 05/2024, prognostizierte Bausumme für Aufgang 54 gesamt: 1,3 Mio. EUR.
    • Start der Sanierung WA Große Oderstraße 50 in Frankfurt (Oder), Hochhaus mit 71 Einzel- und 18 Doppelapartments (gesamt 107 Wohnplätze). Bausumme in 2023: 1.581 TEUR (davon Zuwendung in 2023: 1.345 TEUR), geplante Fertigstellung 09/2024, geplante Bausumme: 8,2 Mio. EUR (davon 2,6 Mio. EUR nichtrückzahlbarer und
      2,6 Mio. EUR rückzahlbarer Zuschuss vom Land Brandenburg sowie voraussichtlich 2, 1 Mio. EUR Zuwendungen aus dem Brandenburg-Paket für die energetische Sanierung).

Aufwendungen für Kapitaldienste/Buchgeld
Die Zinsaufwendungen haben sich auf 57 TEUR verringert (2022: 60 TEUR). Das Verwahrentgelt hat sich auf 0 TEUR (2022: 13 TEUR) reduziert.

Aufwendungen für Personal
Am 31. Dezember 2023 waren im Studentenwerk Frankfurt (Oder) 171 Beschäftigte sowie zusätzlich 6 Auszubildende tätig. Das sind 2 Beschäftigte weniger als im Vorjahr. Von den
171 Beschäftigten im Studentenwerk Frankfurt (Oder) waren am 31.12.2023 insgesamt 54 (32 % ) vollbeschäftigt und 117 (68 % ) teilzeitbeschäftigt. Darüber hinaus wurden 5 studentische Hilfskräfte und insgesamt 4 Zeitarbeiter:innen und Dienstleistende vorübergehend eingesetzt. Der Personalkostenaufwand für das gesamte Studentenwerk belief sich in 2023 auf 7.350 TEUR (2022: 7.069 TEUR bereinigt um KUG). Für Zeitarbeits- und Dienstleistungskräfte wurden 37 TEUR gezahlt. In 2023 wurde der Leistungsbezug des Kurzarbeitergeldes der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2020-2022 überprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Tarifentwicklung
Im Jahr 2023 gab es keine zahlungswirksamen Tariferhöhungen. Der Tarifvertrag lief zum 30.09.2023 aus. Nach zähem Ringen kam es am 9. Dezember 2023 zu folgender Tarifeinigung:
•Laufzeit Tarifvertrag: 01.10.2023-31.10.2025:
1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L
a) Zum 1. November 2024 um 200 EUR (für Teilzeitkräfte anteilig entsprechend der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit)
b) Zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent. Soweit die Summe der Erhöhungen nach Buchstaben a) und b) insgesamt keine Erhöhung um 340 EUR (bei Vollzeit) erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 EUR (bei Vollzeit) gesetzt.
2. Inflationsausgleich
Es wurde der Tarifvertrag TV-Inflationsausgleich geschlossen. Mit der Zahlung aus diesem Vertrag sollen die gestiegenen Verbraucherpreise abgemildert werden. Der Vertrag sieht für Dezember 2023 eine Zahlung von 1.800 EUR (bei Vollzeit, bei Teilzeit anteilig entsprechend der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit vor) sowie in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 120 EUR (bei Vollzeit, Teilzeit anteilig).
3. Auszubildende
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG werden wie folgt erhöht:
a) zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 EUR
b) zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 EUR
4. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten
In§ 52 Nr. 3 TV-L werden die Ziffern 2 und 3 gestrichen. Das bedeutet, ab Oktober 2024 entspricht die Dauer der Stufenlaufzeit, der Bezeichnung der Stufe (Bsp. Verweildauer in Stufe 3 = 3 Jahre, bisher 4 Jahre).

Lage Studienfinanzierung
Ausbildungsförderung
Die Zahl der bearbeiteten Anträge auf Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) steigen im Berichtszeitraum um 7 % von 3.389 im Vorjahr (3.045 Inland, 344 Ausland) auf nunmehr 3.616 (3.093 Inland, 523 Ausland). Die Steigerungen beruhen hauptsächlich auf die positive Entwicklung der Auslandsanträge. Die durchschnittliche Quote der lnlandsgeförderten betrug 14 %. Die durchschnittliche monatliche Förderungsleistung erhöhte sich auf 727 EUR (Vorjahr: 658 ·EUR). Insgesamt wurden in 2023 Fördermittel in Höhe von 19.815 TEUR (2022: 17.644 TEUR) ausgezahlt, davon 18.311 TEUR (2022: 16.685 TEUR) für die Inlandsförderung und 1.503 TEUR Auslandsförderung (2022: 959 TEUR). In 2023 wurden 52 % (2022: 42 %) der Inlandsanträge und 53 % (2022: 45 %) der Auslandsanträge online beantragt.

Lage Kinderbetreuung, Kita „Anne Frank“ in Cottbus
Im 45. Jahr des Bestehens der Kita ,,Anne Frank“ betreuten 21 Fachkräfte 119 Kinder aus 14 Ländern im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Es werden 18 Erzieherinnen, 1 Hausmeister, 1 Küchenkraft und 1 Kitaleitung in Teilzeit beschäftigt. Der Aufwand der Kita wird durch Elternbeiträge in Höhe von 199 TEUR (2022: 186 TEUR) und durch die Zuwendung der Stadt Cottbus in Höhe von 1.024 TEUR (2022: 947 TEUR) gedeckt.

III. Finanzlage

Zum 31. Dezember 2023 verfügte das Studentenwerk Frankfurt (Oder) über liquide Mittel in Höhe von 8.556 TEUR (2022: 5.254 TEUR). Der Finanzmittelbestand setzt sich aus Barmitteln und täglich fälligen Sichteinlagen zusammen. Dem stehen gegenüber 3.389 TEUR Verbindlichkeiten, die sich in 915 TEUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, 1.283 TEUR Verbindlichkeiten gegenüber dem Zuwendungsgeber und 1.191 TEUR sonstige Verbindlichkeiten davon 1.133 TEUR Mietkautionen aufteilen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Verbindlichkeiten um 1.592 TEUR gestiegen, Ursache dafür sind größtenteils die noch nicht verwendeten Zuschüsse und Darlehen für das Projekt Große Oderstraße sowie die noch nicht rückerstatteten Energiemehrkosten an das Land Brandenburg.

Im Geschäftsjahr 2023 standen dem Studentenwerk 20.119 TEUR (2022: 17.427 TEUR) zur Aufwandsdeckung zur Verfügung.

Im Berichtsjahr ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.479 TEUR.

Für den hohen Jahresüberschuss gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: zum einem sind die Mieteinnahmen durch die Mieterhöhung Ende 2022 sowie durch höhere Auslastung gestiegen, und zum anderen war ein Gewinn für Investitionen geplant. Für die stattgefundenen geplanten Investitionen ist Liquidität in deren Höhe abgeflossen.

Das Studentenwerk konnte seinen Zahlungsverpflichtungen stets termingerecht nachkommen. Die Liquidität war im gesamten Geschäftsjahr auskömmlich.

IV. Vermögenslage

Das Anlagevermögen des Studentenwerkes hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.248 TEUR auf 52.599 TEUR erhöht. Die Anlagenintensität hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 86 % auf 82 % reduziert.

Die Bilanzsumme hat sich um 4.362 TEUR auf 64.126 TEUR erhöht.

Das Eigenkapital (ohne Sonderposten) hat sich auf 32.079 TEUR (2022: 29.599 TEUR) erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 50,0 % (2022: 49,5 %). Bei Berücksichtigung des Sonderpostens als Eigenkapital beträgt die Eigenkapitalquote 88,8 % (2022: 90, 7 %).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind um 149 TEUR auf 2.617 TEUR gesunken. Der Kapitaldienst wurde vollständig und planmäßig geleistet.

Die Vermögenslage des Studentenwerkes ist zum 31.12.2023 ausgeglichen.

V. Chancen-/Risikobericht

Die weitere Entwicklung der Hochschullandschaft – insbesondere die der Studierendenzahlen – hat einen Einfluss auf das Studentenwerk Frankfurt (Oder) und dessen Finanzierung. Zurückgehende Studierendenzahlen mit einhergehenden geringeren Erträgen aus Studentenwerksbeiträgen stellen ein erhebliches Risiko dar. Das verhaltene Campusleben durch veränderte Präsenzzeiten stellt ein hohes Risiko für die Ausnutzung und Schaffung von Angeboten, uneinheitliche Entwicklungen erschweren unternehmerische Anpassungen. Einzig, die Eberswalder Hochschule gibt Aussicht auf nachhaltige Belebung des Campusses. Das Studentenwerk erwartet erneut hohe Steigerungsraten bei Bau- und Energiepreisen als auch bei Personalkosten, wohingegen beim Foodeinkauf nach immensen Preisanstiegen und einhergehenden Schwankungen erstmal mit einer Preisstabilität gerechnet wird. Das Brandenburg-Paket des Landes für die Jahre 2023 bis 2024 soll das finanzielle Risiko bei den steigenden Energiepreisentwicklungen begrenzen und helfen, sich zukunftsfähig mit regenerativen Energiequellen aufzustellen. Schwierig wird der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der angedachten Projekte in 2024 sein.

Studentenwerksübergreifend
Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) steht seit einigen Jahren mitten im Transformationsprozess. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen aufgrund von Krisen und Veränderungsprozessen in der Hochschullandschaft zu schaffen. Angebote und Arbeitsabläufe unterliegen ständigen Anpassungen, um diese bedarfs- und situationsgerecht zu gestalten. Dabei spielt auch die nachhaltige Ausrichtung eine immer größere Rolle, eine Chance sieht das Studentenwerk mit der Implementierung eines Nachhaltigkeits- und eines Energiemanagements mit Hilfe vielversprechender Fördermittel. Neben der moralischen Notwenigkeit, rückt die Dringlichkeit für den zukünftig verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht im Rahmen des Jahresabschlusses in den Fokus.

Das Studentenwerk kann nur über die Studentenwerksbeiträge, die Erlöse in den Mensen und Cafeterien und Wohnanlagen Einfluss auf die Einnahmeseite nehmen – allerdings
begrenzt, da das Studentenwerk in den Sparten Hochschulgastronomie und Wohnen hauptsächlich nur Präsenzangebote liefern kann. Eine Erhöhung der Studentenwerksbeiträge, der Essenspreise in den Mensen sowie der Mieten haben hochschulpolitische Bedeutung und bestimmen die Attraktivität der ostbrandenburgischen Hochschulstandarte maßgeblich mit. Zur Sicherung der Ertragslage fasste der Verwaltungsrat im November 2022 den Beschluss, die Studentenwerksbeiträge von 70 EUR auf 100 EUR anzuheben. Bedingung war die Stabilität der studentischen Essenspreise in der Mensa für die nächsten 24 Monate – konkret bis zum 31.12.2024.

Die Haushaltslage des Landes stellt für die Stabilität und die Höhe der Zuwendungen ein Risiko dar, wenn sich grundsätzliche Faktoren, wie zum Beispiel die politischen Rahmenbedingungen, die Gesetzeslage oder die Hochschulpolitik und Strukturen ändern. Die abgeschlossenen Zielvereinbarungen (staatliche Finanzhilfe und Durchführung BAföG) sind der Kompass für die Arbeit des Studentenwerkes in den Jahren 2022 bis 2026. Sie bilden den verlässlichen Rahmen für die durch das Studentenwerk zu erbringenden Aufgaben, aber auch für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit. des Studentenwerkes durch das Land. Wichtig ist dabei, an allen Studienorten unabhängig von deren Größe und Studierendenzahl, gleichwertige Rahmenbedingungen zu bieten. Eine noch stärkere Berücksichtigung dieser Zielstellung wäre im Zusammenhang mit einer klaren Definition zur jeweiligen Standortgüte wünschenswert gewesen.

Die Finanzhilfe ist seit dem Jahr 2015 ein feststehender Betrag für beide Brandenburgischen Studentenwerke – beide Studentenwerke sind bei der „Aufteilung“ des Betrages voneinander abhängig. Das Verteilungsmodell ist undynamisch und berücksichtigt keinerlei gegenwärtige Einflussfaktoren. So spiegeln sich zum Beispiel weder Nachhaltigkeitskosten noch die jährlichen Tarifsteigerungen für Personalkosten wieder.

Hochschulgastronomie
Die hochschulgastronomischen Aufgaben des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) unterstehen einer regelmäßigen Prüfung. Die größte Herausforderung liegt in der Balance des Leistungsangebotes in Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Stelleneinsparungen führen keineswegs zu finanziellen Entlastungen, da der größte Kostentreiber dennoch der
steigende Personalkostenblock bleibt – die jährlichen Tarifsteigerungen können nicht durch jährliche Einsparungen ausgeglichen werden.

Das zunehmende Alter der Mensen, insbesondere der Mensa Stadtcampus in Eberswalde (26 Jahre alt) und der Frankfurter Mensa im Gräfin Dönhoff Gebäude (22 Jahre alt), führt zu hohen Instandhaltungskosten, hohem Energieverbrauch und zu vermehrten Geräteausfällen, die das Prinzip der Wirtschaftlichkeit in Frage stellen. Erschwerend kommt seit dem Frühjahr 2023 hinzu, dass die Unterstützung im Bauunterhalt der Mensen seitens der Hochschulen in Frage gestellt wird. Resultat ist, dass notwendige Reparaturen und Ersatzbeschaffungen seitens der Hochschulen in den Mensen nicht getätigt werden. Die Funktionstüchtigkeit der Mensen ist damit dauerhaft gefährdet. Dem Studentenwerk fehlen dafür die finanziellen Mittel.

Die Sanierung der Mensa am Zentralcampus Cottbus wird zeigen, ob sich die Erwartungen des Studentenwerkes hinsichtlich einer besseren Wirtschaftlichkeit und Organisation erfüllen werden.

Die Geschäftsführung weist daraufhin, dass die vorzuhaltende und vorhandene Infrastruktur (6 Mensen, davon 4 Kleinstmensen) für 3 Hochschulen an 4 Standorten für insgesamt
13.414 Studierende einen nachgewiesenen Personalbedarf als auch Bewirtschaftungskosten verursachen, die aufgrund der Chancengerechtigkeit für Studierende im Land Brandenburg erforderlich sind, sich aber nicht in den Berechnungen der Landeszuschüsse in der Zielvereinbarung widerspiegeln.

Studentisches Wohnen und Bauunterhalt
Lehrausrichtung gestaltet Wohnraumauslastung. Studierendenzahlen, digitale Lehre und fehlendes Campusleben an den Standorten Frankfurt (Oder), Sachsendorf und Senftenberg
spiegeln sich in den einzelnen Leerstandsquoten von 10 – 20 % wider.

Der überarbeitete Investitions- und lnstandhaltungsplan (Stand 05/2023) weist einen Sanierungsbedarf für die Wohnanlagen des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) in Höhe von 79 Millionen EUR aus, davon 20 Millionen EUR mit einer sofortigen Umsetzungsfrist. Uber den gesetzlichen Standard hinaus sind noch keine nachhaltigen Kriterien berücksichtigt. Um den Studierenden ein „modernes und bedarfsgerechtes studentisches Wohnraumangebot zu sozialverträglichen Mieten“ bieten zu können, sind finanzielle Unterstützungen seitens des Landes zur planmäßigen Umsetzung des Investitions- und lnstandhaltungsplanes zwingend notwendig. Eine Chance wäre die Nutzung des Bundesprogrammes „Junges Wohnen“. Leider blieben jegliche Anfragen seitens des Studentenwerkes diesbezüglich erfolglos.

42 % aller vorhandenen Wohnanlagenplätze unterlagen in den letzten 20 Jahren keinen Maßnahmen, 34 % sind älter als 10 Jahre. Nur 24 % der Plätze sind modern(er) und entsprechen den heutigen bautechnischen Anforderungen.

Ausbildungsförderung
Die Zielvereinbarung über die Durchführung des „Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung“ (BAföG) sowie die hierfür gewährte Aufwandserstattung durch das
Land Brandenburg mit den aufgeführten Fallpauschalen ist die Basis für die Errechnung der Aufwandserstattung des BAföG. Ein Rückgang der Antragszahlen führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Aufwandserstattung. Problematisch ist, dass Personalstellen wie Abteilungsleitung, Widerspruchsstelle, Forderungsmanagement und Sekretariat sowie die Umlage der Zentralverwaltung mit den anteiligen Geschäftsführungs- und Personalabteilungskosten, nicht als Fixkosten berücksichtigt wurden, sondern antragsabhängig in die Ermittlung einfließen.

Mit der Zielvereinbarung für die Jahre 2022 bis 2026 wurde die Finanzierung der Abteilungsleitung gesichert. Das Land Brandenburg hat die Verantwortung, eine vollständige und keine antragsabhängige Overhead-Kostenerstattung für das Studentenwerk gegenüber dem Bund durchzusetzen.

Kinderbetreuung, Kita „Anne Frank“ in Cottbus
Die Finanzierung der Kindertagesstätte „Anne Frank“ in Cottbus ist derzeit auskömmlich.

VI. Prognosebericht

Studentenwerksübergreifend
Die beiden Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bilden für die Jahre 2022 bis 2026 die Grundlage für die Berechnung und Bewilligung der Finanzhilfe und der Aufwandserstattung des BAföG. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) erwartet für das Jahr 2024 Zuweisungen vom Land Brandenburg in Höhe: 1.500 TEUR für die Finanzhilfe und 920 TEUR für das BAföG.

Aus dem Unterstützungspaket seitens des Landes zur Energieresilienz und zum Abfangen der Energiemehrkosten in 2024 rechnet das Studentenwerk mit einer Unterstützung in einem wesentlich höheren Umfang als in 2023 aufgrund der gestiegenen Energiepreise in 2024 (Auslaufen der Vertragsbindungen Ende 2023 sowie Wegfall der Energiepreisbremse etc.).

Hochschulgastronomie
Im Wirtschaftsplan 2024 wurde mit einer geringen Umsatzsteigerung in Höhe von ca. 5 % zu 2023 geplant, das entspricht etwa 78 % des Umsatzes vom Vor-Corona-Jahr 2019. Die
Prognose des Jahresfehlbetrages in der Hochschulgastronomie liegt trotz Erhöhung des Studentenwerksbeitrages bei ca. 290 TEUR.

Weiterhin stehen im Rahmen der Zielvereinbarung die kleinen Mensen Senftenberg und Sachsendorf auf einem konzeptionellen Prüfstand bezüglich der Effizienzsteigerung. Das
Herunterfahren der Kleinsteinrichtungen und die Einschränkung der Angebotsvielfalt in den großen Mensen erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Einklang mit der Präsenz der Studierenden, u.a. in den Semesterferien.

Studentisches Wohnen und Bauunterhalt
Im Jahr 2024 werden ähnlich hohe Mieteinnahmen wie im Vorjahr erwartet.

Obwohl im Jahr 2020 für beide Brandenburgischen Studentenwerke eine gesamte Zuwendung mit hälftigen Darlehensanteil in Höhe von 50 Millionen EUR für die nächsten 10 Jahre
für Neubau- als auch Sanierungsprojekte in Aussicht gestellt wurde und im Verteil-Ergebnis dem Studentenwerk Frankfurt (Oder) 7 Millionen EUR bleiben, ist aufgrund des Darlehensprinzips auch damit keine Aussicht auf Auflösung des Sanierungsrückstaus. Einzig ist einer zusammenhängenden Umsetzung eines Großprojektes wie beispielsweise dem Hochhaus Große Oderstraße in Frankfurt (Oder) geholfen und selbstverständlich mit der finanziellen Entlastung durch den Zuschussanteil.

Für Bauunterhalt, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Bestandsimmobilien sind 13,3 Millionen EUR (davon 7 Millionen EUR Fördermittel) für das Jahr 2024 vorgesehen.

Folgende größere Bauprojekte sind in 2024 geplant:

    • Sanierung der WA Große Oderstraße 50 in Frankfurt (Oder), Bauzeit: 15 Monate, Start 2023
      Hochhaus mit künftig 107 Wohnplätzen (bisher 108 Wohnplätze), geplante Bausumme gesamt: 8.200 TEUR
      davon Ausgaben in 2024: 6.200 TEUR (davon 1.245 TEUR nichtrückzahlbarer und 2.590 TEUR rückzahlbarer Zuschuss seitens des Landes sowie 2, 1 Mio. EUR aus dem
      Brandenburg-Paket).
      Diese Baumaßnahme ist in diesem Umfang nur durch den zweifachen Förderungsweg seitens des Landes möglich.
    • Sanierung des Daches WA Universitätsstraße 7,8, 10, 11 in Vorbereitung auf die Installation von PV-Anlagen 1 geplante Bausumme 365 TEUR.
    • Sanierung von Fassade und Dach WA Bernauer Heerstraße in Vorbereitung auf die Installation von PV-Anlagen 1 geplante Bausumme 540 TEUR.
    • Wärmedämmung in der WA Mühlenweg 36 und 36a, geplante Bausumme 2.760 TEUR (lt. Wirtschaftsplan) für MW 35, 35a, 36, 36a, angepasste Bausumme: 1.300 TEUR (Stand 03/24), gefördert über das Brandenburg-Paket des Landes Brandenburg.
    • Installation von Photovoltaikanlagen auf den Wohnanlagen an allen 4 Standorten, geplante Bausumme 1.810 TEUR (lt. Wirtschaftsplan), angepasste Bausumme: 2.525 TEUR, gefördert über das Brandenburg-Paket des Landes Brandenburg.

Ausbildungsförderung
Im Bereich BAföG wird für das Jahr 2024 eine Konstanz der Auslands- und Inlandsanträge erwartet.

Netzwerk Hochschule
Sich als Hochschule hervorzuheben bedeutet auch, mit weiteren Leistungen für Studierende rund um Lehre in entsprechender Qualität mitzuhalten – dafür ist das Studentenwerk der
richtige Partner im Hochschulkontext. Aufgrund der Stärkung des gemeinsamen Netzwerkes können Angebote fokussiert ausgerichtet und auf den Takt von Lehrveranstaltungen oder an studentische Anforderungen angepasst werden. Partnerschaftliche Themen und Aufgaben müssen daher im Zusammenhang mit den Ziel- und Strategiefestlegungen, den Wechseln in den Hochschulleitungen und insbesondere der Ausgestaltung des Hochschul“LEBENs“ nach dem Pandemiemodus bleiben und intensiver werden.

Prozessmanagement
Das Studentenwerk wird, um flexibel auf die unterschiedlichen und sich verändernden Bedürfnisse der Studierenden reagieren zu können, alle Anstrengungen unternehmen. Dabei
im Fokus stehen die preislichen, qualitativen und kapazitativen Anforderungen der Studierenden unter Berücksichtigung der unternehmerischen Anforderungen an zügigen, effektiven und kostengünstigen Abwicklungsprozessen. Die Erschließung von (weiteren) Handlungsfeldern innerhalb des gesetzlichen Auftrages wird intensiv geprüft. Mit der Etablierung des Prozessmanagements erfolgt eine präzise Hinterfragung von Strukturen und Abläufen. Umfängliche Prozesserfassungen und detaillierte Prozesszeichnungen sind allerdings noch ausbaufähig und müssen wirksamer in den operativen Alltag integriert werden.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

… die wesentlichen Entscheidungsprozesse mit dem Verwaltungsrat abgestimmt werden und die Zusammenarbeit auf vertrauensvoller Basis erfolgt.

… die Personalangelegenheiten mit dem Personalrat abgestimmt werden und die Zusammenarbeit auf objektiver Ebene erfolgt.

… die Erfüllung der vielfältigen gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) nur möglich sind, wenn das Land Brandenburg in gewohnter
Weise unterstützend zur Seite steht.

… eine strategische Partnerschaft zwischen Hochschulen und Studentenwerk eine notwendige Voraussetzung ist, wenn es darum geht, das individuelle Profil der Hochschulen zu
schärfen, den Studienerfolg sicherzustellen und die Lebenswelt „Hochschule“ gemeinsam zu gestalten.

. . . die Kooperation mit den organisierten Studierenden erfolgreich war und die· künftige Beziehung weiter ausgebaut werden sollte.

Für ihren Einsatz und Engagement wird allen Studentenwerker:innen und Partner:innen des Studentenwerkes gedankt.

Dorit Wehling
Geschäftsführerin